Teilhabeassistenz an Schulen
Wir machen Schülerinnen und Schüler stark
Den Gedanken der Inklusion tragen wir in uns – und wir handeln danach. Unsere Teilhabeassistenz in Frankfurt unterstützt Kinder und junge Menschen mit Behinderung dabei, am schulischen Leben gleichberechtigt teilzunehmen. Wir gestalten Bildungsteilhabe aktiv und individuell – mit Erfahrung, Herz und Verlässlichkeit.
Individuelle Teilhabeassistenz in Frankfurt: Bildungsteilhabe und Inklusion für Kinder und Jugendliche
Die Individualität jedes Kindes oder Jugendlichen steht bei unserer Teilhabeassistenz in Frankfurt im Mittelpunkt, denn wir begleiten Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder mit drohender seelischer Behinderung individuell und bedarfsorientiert im schulischen Alltag. Ziel ist es, Bildungsteilhabe zu ermöglichen und die Inklusion aktiv zu fördern.
Unsere Unterstützung richtet sich nach den jeweiligen Ressourcen und Bedarfen der Kinder und Jugendlichen. Sie ist fachlich fundiert, individuell zugeschnitten und erfolgt stets in enger Zusammenarbeit mit Schulen, Lehrkräften und Eltern.
Grundlagen unserer Teilhabeassistenz sind:
- die UN-Behindertenrechtskonvention,
- Das Bundesteilhabegesetz (SGB IX)
- das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (SGB VIII)
- sowie das Hessische Schulgesetz (SchulG HE).
Schulassistenz nach SGB IX und SGB VIII: Formen der Teilhabeassistenz in Frankfurt
Wir unterscheiden zwischen zwei Formen der Schulassistenz:
- Schulassistenz nach dem Bundesteilhabegesetz (SGB IX § 112) Leistungen zur Teilhabe an Bildung
und
- Schulassistenz nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (SGB VIII § 35a)
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
Eine inhaltliche Übersicht bietet unser Flyer Teilhabeassistenz als PDF-Download.
Hinweise zur Antragstellung
Für beide Formen der Schulassistenz bedarf es einer Antragsstellung durch die Eltern beim zuständigen Sozialrathaus. Der Antrag für die Schulassistenz nach dem Bundesteilhabegesetz ist dabei beim Soziale Hilfen Sozialdienst (SHS) – einzureichen, während der Antrag für die Schulassistenz nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beim Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst (KJS) – im zuständigen Sozialrathaus gestellt werden muss.
Antragsstellung nach dem Bundesteilhabegesetz
Wir können Ihnen für die Antragsstellung, Leistungen zur Teilhabe an Bildung, eine vereinfachte Antragstellung anbieten. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen persönlich zur Verfügung oder senden Ihnen auf Anfrage eine ausführliche Broschüre, die auch ein Antragsformular enthält.
Anträge:
Antragsformular zur Kostenübernahme
Formular zur Beantragung der Begleitung auf dem Schulweg
Antrag auf erforderliche Begleitung während einer Klassenfahrt
Schulbericht der Lehrkraft
Dem Antrag der Eltern sind folgende Anlagen hinzuzufügen:
- Kopie des Aufnahmebescheides der Schule
- Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs oder/und Bericht der Schule über die Notwendigkeit einer Teilhabeassistenz
Die erforderliche Stellungnahme des Jugendärztlichen Dienstes wird durch das zuständige Sozialrathaus veranlasst.
Antragsstellung nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Hierfür besteht kein vereinfachtes Verfahren, sodass Eltern nur im direkten Austausch mit dem Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst des zuständigen Sozialrathauses diesen Antrag stellen können.
Link zu den Sozialrathäusern:
Sozialrathäuser | Stadt Frankfurt am Main
PDF-Downloads
Kontakt

Kerstin Eichhorn
Fachbereich Kinder und Jugendliche
Dienststellenleitung
Teilhabeassistenz an Schulen
Eschborner Landstraße 42–50
60489 Frankfurt am Main
Telefon:069 / 53 05 83 09 – 0
Fax: 069 / 53 05 83 09 – 29
E-Mail: tas@pw-ffm.de
So kommen Sie zu uns:
RMV
Haltestelle: Rödelheim Bahnhof
PKW Besucher-Parkplatz:
mit Parkscheibe maximal 2 Stunden.
Sie finden uns in Haus A im 2. Stock.
Treppenhaus und Aufzug vorhanden.
Barrierefreier Zugang:
Wenn Sie vor dem Gebäude A stehen:
Gehen Sie zweimal nach rechts um das Gebäude.
Dort finden Sie eine Rampe, die zu den Aufzügen führt.



