Teilhabeassistenz an Schulen

Wir machen Schülerinnen und Schüler stark

Den Gedanken der Inklusion tragen wir in uns und richten unser Handeln danach aus. Wir unterstützen und gestalten aktiv Bildungsteilhabe für Kinder und junge Menschen in Frankfurt.

  • Grunschulkinder im Unterricht.
  • Tröstendes Gespräch zwischen Erzieherin und traurigem Jungen.
  • Teilhabeassistenz begleitet Kinder im Unterricht.

Vielfalt ist Realität

Die Individualität jedes Kindes oder Jugendlichen mit all seinen Besonderheiten steht bei uns im Mittelpunkt unseren Handelns. Die individuelle Förderung und Unterstützung von Schüler:innen mit Behinderung oder mit drohender seelischer Behinderung sind Bausteine zur Inklusion. Die Unterstützung orientiert sich immer an den Bedarfen und Ressourcen jedes einzelnen Schülers oder Schülerin und den gesetzlichen Grundlagen. Sie ist fachlich ausgerichtet, individuell zugeschnitten und erfolgt in Kooperation mit Schule, Lehrkräften und Eltern. Grundlage unserer Arbeit sind die UN-Konventionen, Schulassistenz nach dem Bundesteilhabegesetz SGB IX, Schulassistenz nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz SGB VIII und das hessische Schulgesetz SchulG HE.

Wir unterscheiden zwischen zwei Formen der Schulassistenz

Schulassistenz nach dem Bundesteilhabegesetz SGB IX § 112 Leistungen zur Teilhabe an Bildung

und

Schulassistenz nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz SGB VIII § 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung

Eine inhaltliche Übersicht bietet unser Flyer „Teilhabeassistenz“ als PDF-Download.

Hinweise zur Antragstellung

Für beide Formen der Schulassistenz bedarf es der Antragsstellung von Seiten der Eltern an das zuständige Sozialrathaus.
Der Antrag der Schulassistenz nach dem Bundesteilhabegesetz ist an den SHS – Soziale Hilfen Sozialdienst – und für die Schulassistenz nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beim KJS – Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst im zuständigen Sozialrathaus zu stellen.

Antragsstellung nach dem Bundesteilhabegesetz

Wir können Ihnen für die Antragsstellung, Leistungen zur Teilhabe an Bildung, eine vereinfachte Antragstellung anbieten. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen persönlich zur Verfügung oder senden Ihnen auf Anfrage eine ausführliche Broschüre, die auch ein Antragsformular enthält.

Anträge:

Antragsformular zur Kostenübernahme
Formular zur Beantragung der Begleitung auf dem Schulweg
Antrag auf erforderliche Begleitung während einer Klassenfahrt
Schulbericht der Lehrkraft

Dem Antrag der Eltern sind folgende Anlagen hinzuzufügen:

  • Kopie des Aufnahmebescheides der Schule
  • Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs oder/und Bericht der Schule über die Notwendigkeit einer Teilhabeassistenz

Die erforderliche Stellungnahme des Jugendärztlichen Dienstes wird durch das zuständige Sozialrathaus veranlasst.

Antragsstellung nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Hierfür besteht kein vereinfachtes Verfahren, sodass Eltern nur im direkten Austausch mit dem KJS – Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst des zuständigen Sozialrathauses diesen Antrag stellen können.

Link zu den Sozialrathäusern:
Sozialrathäuser | Stadt Frankfurt am Main

PDF-Downloads

Flyer: Teilhabeassistenz
PDF Download

Kontakt

Leitung Teilhabeassistenz an Schulen.

Kerstin Eichhorn

Fachbereich Kinder und Jugendliche
Dienststellenleitung

Teilhabeassistenz an Schulen

Westerbachstraße 47
60489 Frankfurt am Main

Telefon: 069 / 53 05 83 09 – 0
Fax: 069 / 53 05 83 09 – 29

E-Mail: tas@pw-ffm.de

So kommen Sie zu uns:

RMV
Haltestelle: Rödelheim Bahnhof
Bus-Linien 56, EV, M34, M55, M60, M72, S5
S-Bahnen S3, S4, S5, RB15
Haltestelle: In der Au mit den Bus-Linien 56, M55

Sie finden uns in Haus 1 im 3. Stock.
Eingang über die Treppe direkt an der Straße.

Barrierefreier Zugang:

Bitte nutzen Sie den Aufzug auf der Haus-Rückseite. Eingang durch den Torbogen links zum Aufzug.

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